Es gibt generell keine vorzeitige Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag, es sein denn, ein solventer Nachmieter tritt an deiner Stelle das Mietverhältnis an. Andernfalls haftest du mindestens ein Jahr für die Miete aus diesem Vertragsverhältnis. Dies gilt auch bei einem internen Wohnungswechsel.

Selbstverständlich sind wir gerne bei der Nachmietersuche behilflich. Allerdings ist hier im Erfolgsfall, d.h. bei erfolgreichem Abschluss eines neuen Mietverhältnisses für unsere Aufwendungen (Inserate schalten, Referenzprüfung, Korrespondenz mit Interessenten, etc.) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete netto notwendig. Grundsätzlich muss aber zunächst offiziell eine Kündigung vorliegen, um diesen Prozess in Gang zu setzen.

Termingerechte Kündigung: Nach Ablauf der festen Mietdauer von einem Jahr kannst du jeweils drei Monate im Voraus auf jedes Monatsende ausser Dezember kündigen.

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