Es stehen bei jedem Hauseingang ein Kinderwagenraum im Eingangsbereich zur Verfügung.
Das Abstellen von Kinderwägen vor der Wohnungstüre ist feuerpolizeilich nicht gestattet.
Es stehen bei jedem Hauseingang ein Kinderwagenraum im Eingangsbereich zur Verfügung.
Das Abstellen von Kinderwägen vor der Wohnungstüre ist feuerpolizeilich nicht gestattet.